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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ausführung personenstandsrechtlicher und familienrechtlicher Vorschriften (SächsPStVO) vom 29. August 2000 (SächsGVBl. S. 410), geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 16. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 487, 488), außer Kraft, mit Ausnahme ihres § 1, der mit Wirkung vom 1. Januar 2009 außer Kraft tritt.
Die §§ 3 bis 5 und die Anlage dieser Verordnung treten mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Dresden, den 7. Januar 2009 Der Staatsminister des Innern Dr. Albrecht Buttolo
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