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Die ärztliche Leitung der Maßregelvollzugseinrichtung obliegt der Chefärztin oder dem Chefarzt. Sie oder er ist Fachärztin oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, möglichst mit Schwerpunkt forensische Psychiatrie. Die ärztliche Leitung einer spezialisierten Maßregelvollzugseinrichtung obliegt einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Bedienstete beider Einrichtungen müssen über die erforderliche Fachkunde und persönliche Eignung verfügen.
Die Maßregelvollzugseinrichtungen sind so auszustatten und zu gliedern, dass eine auf die unterschiedlichen Anforderungen ausgerichtete Behandlung und Therapie der Patientinnen und Patienten ermöglicht, deren Eingliederung gefördert und der erforderliche Schutz der Allgemeinheit gewährleistet wird. Zusätzlich haben spezialisierte Maßregelvollzugseinrichtungen alterstypische Aufgaben, wie die Erziehung, Bildung und Ausbildung der Patientinnen und Patienten, wahrzunehmen. Dabei sind deren Alter und deren Entwicklungsstand zu berücksichtigen.
Das Leben in den Maßregelvollzugseinrichtungen soll den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen werden, soweit es ohne Beeinträchtigungen des Zwecks der Unterbringung möglich ist.
§ 38 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Das Leben in den psychiatrischen Krankenhäusern und Entziehungsanstalten, die für den Vollzug einer Unterbringung…
Die Behandlung des Untergebrachten in einem psychiatrischen Krankenhaus richtet sich nach ärztlichen Gesichtspunkten. Soweit möglich, soll er geheilt oder sein…
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Das Leben in der Maßregelvollzugseinrichtung soll den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen werden, soweit es ohne…
Maßnahmen nach Absatz 2 werden von der ärztlichen Leitung der Maßregelvollzugseinrichtung oder ihrer jeweiligen Vertretung angeordnet.
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt richtet sich nach Landesrecht, soweit Bundesgesetze nichts anderes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.