Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf die notwendige medizinische Behandlung, insbesondere der Erkrankung, die zur Unterbringung geführt hat (Anlasserkrankung). Sie schließt die erforderlichen Untersuchungen sowie psychotherapeutische, sozialtherapeutische, heilpädagogische, pflegerische und beschäftigungs- sowie arbeitstherapeutische Maßnahmen ein. Zur Behandlung und Therapie gehören auch Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Patientinnen und Patienten nach ihrer Entlassung ein eigenverantwortliches Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Behandlung und Therapie erfolgen nach einem Behandlungs- und Eingliederungsplan nach § 53.
Die Behandlung bedarf der Einwilligung der Patientin oder des Patienten oder einer hierzu berechtigten Person. Dies gilt nicht, soweit § 29 zur Anwendung kommt. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Einwilligung berechtigter Personen bleiben unberührt.
Die Patientinnen und Patienten oder die berechtigten Personen sind in verständlicher Weise über die erforderlichen diagnostischen Verfahren und die Behandlung sowie die damit verbundenen Risiken umfassend und angemessen aufzuklären. Die Aufklärung der Patientinnen und Patienten erfolgt, sobald ihr Gesundheitszustand dies zulässt. Die Vorschriften des Bürgerliches Gesetzbuches zur Aufklärung der Patientinnen, Patienten und berechtigten Personen sind entsprechend anzuwenden.
Die Patientin oder der Patient hat Anspruch auf die notwendige medizinische Behandlung, insbesondere der Erkrankung, die zur Unterbringung geführt hat…
Der Patient hat Anspruch auf die notwendige medizinische Behandlung, insbesondere der Erkrankung, die zur Unterbringung geführt hat (Anlasserkrankung). Sie…
1Die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der Behandlung der Erkrankung, die zur Unterbringung geführt hat (Anlasserkrankung), sind der untergebrachten Person zu…
Die untergebrachte Person hat einen Anspruch auf Angebote zur Behandlung der psychiatrischen Erkrankung, die zur Anordnung der Maßregel geführt hat…
Während der Unterbringung besteht ein Anspruch auf eine medizinisch notwendige und im Sinne dieses Gesetzes zulässige Behandlung. Die in § 2 angeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.