§ 31 Abs. 1 SächsHKaGSächsisches Heilberufekammergesetz
Eine in anderen Bundesländern erteilte Anerkennung zum Führen einer auch nach einer sächsischen Weiterbildungsordnung bestehenden Bezeichnung gilt auch im…
§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
den erfolgreichen Abschluss einer Berufsqualifikation bescheinigen, die aa)in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem…
§ 13 Abs. 4 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
Die Länder können vereinbaren, dass die Aufgaben nach diesem Abschnitt von einem anderen Land oder einer gemeinsamen Einrichtung wahrgenommen werden.
§ 11 Abs. 1 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
Eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes und außerhalb eines Mitgliedstaates, eines anderen Vertragsstaates oder eines gleichgestellten Staates…