§ 41 Abs. 1 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
Der Präsidialrat beschließt mit der Mehrheit der Mitglieder, die in der Sitzung anwesend sind oder sich bei einer Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren an…
§ 3 Abs. 3 LTG SLGesetz Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes Vom 20. Juni 1973
Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.
§ 21i Abs. 1 GVGGerichtsverfassungsgesetz
Das Präsidium ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner gewählten Mitglieder anwesend ist.
§ 10 Abs. 3 SächsLSchiedRehaVOSächsische Landesschiedsstellenverordnung Rehabilitation
Entscheidungen werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen, soweit in dieser Verordnung nicht etwas anderes bestimmt ist. Stimmenenthaltungen…
§ 126 Abs. 4 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. Der Landespersonalausschuss ist…