Art. 1 Satz 4 Nr. 13 Buchst. a SN-3640Zweites Gesetz zur Umsetzung des besseren Schulkonzepts
Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Fachoberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss auf, dauert zwei Schuljahre und verleiht nach bestandener…
§ 3b Abs. 4 SchoGGesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz - SchoG) Vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1In der Fachoberschule, die nach Fachbereichen gegliedert ist und innerhalb der Fachbereiche nach Fachrichtungen gegliedert sein kann, werden Schülerinnen und…
§ 3 Abs. 1 FOSchulV SLVerordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Fachoberschulen im Saarland Vom 24. Juni 1986
Die Ausbildung an Fachoberschulen baut auf einem mittleren Bildungsabschluss auf, vermittelt eine allgemeine sowie eine berufsbezogene (fachtheoretische und…
§ 6 Abs. 1 FOSO SNSchulordnung Fachoberschule
Voraussetzung für die Aufnahme in die ein- oder zweijährige Ausbildung an der Fachoberschule ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer…
§ 4 Abs. 2 FOSchulV SLVerordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Fachoberschulen im Saarland Vom 24. Juni 1986
Für Bewerber, die über eine fachbereichsbezogene bzw. fachrichtungsbezogene Berufsausbildung oder eine entsprechende hinreichende Berufserfahrung verfügen,…