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Jede Schule und jeder Lehrer haben die Aufgabe, die Eltern und die Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und sie bei der Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend den Fähigkeiten und Neigungen des Einzelnen zu unterstützen.
Zur Unterstützung der Erziehung und Hilfe bei der Lebensbewältigung der Schüler durch die Eltern und Lehrer wird eine schulpsychologische Beratung ermöglicht, die schulartübergreifend durch Schulpsychologen mit Hilfe von Beratungslehrern oder Betreuungslehrern erfolgt und die Schulsozialarbeit einbezieht.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Jede Schule und jeder Lehrer haben die Aufgabe, die Eltern und die Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und sie…
Die Schule soll Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in Fragen der Erziehung, der Schullaufbahn und des weiteren Bildungswegs beraten. Sie arbeitet hierbei…
ergänzende Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und Schulen in Fragen der pädagogischen Beratung, der Schullaufbahnberatung und der Hilfe bei…
Beratung in Erziehungsfragen und als Beitrag zur allgemeinen Förderung der Erziehung und Familien gemäß § 16 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, indem Eltern…
die näheren Einzelheiten zur Beratung der Eltern,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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