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Aufgaben des Schulpsychologischen Dienstes sind insbesondere:
Beratung, gezielte Förderung und in Einzelfällen weiterführende Betreuung von Schülerinnen und Schülern bei pädagogischen und psychologischen Problemen durch die in der Schule möglichen Interventions- und Behandlungsformen sowie entsprechende Beratung von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften, insbesondere bei Funktionsstörungen im Lern- und Leistungsbereich, Verhaltensauffälligkeiten im Sozial- und Erziehungsbereich sowie Persönlichkeits- und Entwicklungsstörungen,
Beratung und Mithilfe bei der Lösung von psychosozialen Konflikten in der Schule,
ergänzende Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und Schulen in Fragen der pädagogischen Beratung, der Schullaufbahnberatung und der Hilfe bei der Berufswahl,
Anfertigung fachpsychologischer Gutachten und Stellungnahmen zur Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel, den spezifischen Hilfebedarf außerhalb des Schulpsychologischen Dienstes festzustellen, und zur Vorbereitung von schulaufsichtlichen Entscheidungen, insbesondere bei Ein- und Umschulungen,
Durchführung von Fortbildungen für Lehrkräfte und Schulleitungen zu pädagogisch-psychologischen Fragestellungen, sowie
Mitwirkung bei der Klärung von Sachverhalten in Zusammenhang mit Gefährdungen des Kindeswohls (§ 1 Abs. 2b SchoG).