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Die Ausgestaltung des Unterrichts und anderer schulischer Veranstaltungen orientiert sich an den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Schüler. Dabei ist insbesondere Teilleistungsschwächen Rechnung zu tragen.
Zur Förderung des Schülers und zur Ausgestaltung des Erziehungs- und Bildungsauftrages können zwischen dem Schüler, den Eltern und der Schule Bildungsvereinbarungen geschlossen werden.
Zur Förderung individueller besonderer Begabungen können schul- und schulartübergreifende Kooperationen sowie Kooperationen mit Hochschulen, Berufsakademie, Forschungseinrichtungen, Vereinen oder Verbänden durchgeführt werden.
Der Freistaat Sachsen hält spezielle Beratungsangebote zur individuellen Förderung begabter Schüler vor.
Dem § 35a werden die folgenden Absätze 3 und 4 angefügt: „(3) Zur Förderung individueller besonderer Begabungen können schul- und schulartübergreifende…
Zur Förderung des Schülers und zur Ausgestaltung des Erziehungs- und Bildungsauftrages können zwischen dem Schüler, den Eltern und der Schule…
Besonders begabte Schülerinnen und Schüler können schulartübergreifend gefördert werden. Dazu ist jeweils eine Vereinbarung zwischen den kooperierenden Schulen…
In Bildungsvereinbarungen gemäß § 35a Absatz 2 des Sächsischen Schulgesetzes können gemeinsame Erziehungs- und Bildungsziele sowie Maßnahmen zur individuellen…
Individuell besonders begabte Schüler können schulartübergreifend gefördert werden. Dazu sind eine Vereinbarung zwischen den kooperierenden Schulen und eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.