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Die Eltern der Klasse oder Jahrgangsstufe bilden die Klassenelternversammlung. Die Lehrer der Klasse oder Jahrgangsstufe sind zur Teilnahme an Sitzungen der Klassenelternversammlung verpflichtet, falls dies erforderlich ist.
Die Klassenelternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über alle schulischen Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse oder Jahrgangsstufe. Sie hat auch die Aufgabe, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Lehrern zu vermitteln.
Die Klassenelternversammlung hat unverzüglich nach Beginn des Schuljahres den Klassenelternsprecher und dessen Stellvertreter aus ihrer Mitte zu wählen.
Vorsitzender der Klassenelternversammlung ist der Klassenelternsprecher. Die Klassenelternversammlung tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen.
1An Klassenelternversammlungen oder Elternversammlungen der Unterrichtsgruppen (Kerngruppen) sollen die Lehrkräfte und die Schülervertreterinnen und…
Hält die Klassenelternsprecherin oder der Klassenelternsprecher die Teilnahme von Lehrkräften der Klasse für erforderlich, lädt sie oder er diese mit gleicher…
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden in…
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer hat die Klassenelternsprecherin oder den Klassenelternsprecher über alle die Klasse gemeinsam interessierende Fragen…
Die Erziehungsberechtigten einer Klasse wählen aus ihrer Mitte die Klassenelternsprecherin oder den Klassenelternsprecher sowie deren oder dessen Vertretung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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