§ 15 Abs. 1 EMVO SNAuskunfts- und Beschwerderecht
Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Elternrat rechtzeitig über alle wesentlichen Angelegenheiten und Entscheidungsprozesse der Schule. Sie…
§ 46 Abs. 2 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Die Klassenelternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über alle schulischen Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und…
§ 8 Nr. 2 SchulwDSV SLVerordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Schulwesen (Schulwesen-Datenschutzverordnung) Vom 19. August 2024
Gremiendaten: Zugehörigkeit zu Gremien der schulischen Mitbestimmung, insbesondere Übernahme des Amtes der Klassenelternsprecherin oder des…
§ 36 Abs. 1 SchumGGesetz Nr. 994 über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen - Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) Vom 27. März 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1Die Erziehungsberechtigten sind von den Lehrkräften über Planung und Gestaltung des Unterrichts sowie über die Bewertungsmaßstäbe für die Notengebung und für…
Art. 1 Abs. 2 Nr. 10 SN-20355Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Elternmitwirkungsverordnung
„(3) Hält die Klassenelternsprecherin oder der Klassenelternsprecher die Teilnahme von Lehrkräften der Klasse für erforderlich, lädt sie oder er diese mit…