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Die Klassenelternsprecher bilden den Elternrat der Schule.
Dem Elternrat obliegt die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden. Er hat gegenüber der Schulleitung ein Auskunfts- und Beschwerderecht. Vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Elternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Die Elternvertretung wählt aus der Mitte der Erziehungsberechtigten der Schule ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden (Elternsprecherin oder Elternsprecher)…
das Verfahren bei der Wahl der oder des Vorsitzenden, deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreters, der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und…
ein Vertreter der Eltern als stellvertretender Vorsitzender, in der Regel der Vorsitzende des Elternrats, und drei weitere Vertreter der Eltern;
ein Vertreter der Eltern als stellvertretender Vorsitzender, in der Regel der Vorsitzende des Elternrats, und drei weitere Vertreter der Eltern;
Dem Schülerrat obliegt die Vertretung der Interessen der Schüler gegenüber der Schule und den Schulaufsichtsbehörden. Er hat gegenüber dem Schulleiter ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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