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Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Sparkasse nach § 340k des Handelsgesetzbuches wird von der Prüfungseinrichtung des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbands im Auftrag der Sparkassenaufsichtsbehörde durchgeführt. Die Sparkassenaufsichtsbehörde kann mit der Prüfung des Jahresabschlusses im Einzelfall öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer beauftragen und weitere Sachverständige zuziehen.
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