Art. 2 Abs. 3 SN-19916Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021
§ 19a Verordnungsermächtigung Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen zu den technischen Anforderungen an die…
§ 37 Abs. 2 Nr. 1 OCG NRWGesetz über die Zulassung von Online-Casinospielen im Land Nordrhein-Westfalen
welche zusätzlichen allgemeinen Anforderungen an die zu erlaubenden Glücksspiele, die als Online-Casinospiele angeboten werden sollen, in technischer und…
§ 19b SächsGlüStVAGSächsisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag
Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere zur Durchführung der Spielersperre und zur Mitwirkung am…
Art. 3 Abs. 5 SN-12474Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag sowie weiterer Gesetze
„§ 19a Rechtsverordnungsermächtigungen Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere zur Durchführung der Spielersperre…
§ 14 Abs. 2 SpielbG NRWGesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen
Das für die Glücksspielaufsicht zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den für Gesundheit und für Finanzen zuständigen Ministerien durch…