Art. 2 Abs. 2 SN-3015Gesetz zur Durchführung der Erwerbsstatistik im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Statistikgesetzes
Werden Landesstatistiken computergestützt durchgeführt, können die Antworten auch schriftlich erteilt werden, soweit in der eine Landesstatistik anordnenden…
§ 15 Abs. 1 LStatG NRWStatistikgesetz Nordrhein-Westfalen
Erhebungen zu Statistiken können in schriftlicher, elektronischer, mündlicher oder telefonischer Befragung durchgeführt werden. Bei Erhebungen, die mit einer…
§ 11 Abs. 6 LStatG NRWStatistikgesetz Nordrhein-Westfalen
Werden Betrieben und Unternehmen für die Übermittlung der für eine Landesstatistik zu erhebenden Daten elektronische Verfahren zur Verfügung gestellt, sind sie…
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 SächsStatGMaßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung von Landesstatistiken
Fragebogen und Erhebungsverfahren auf ihre Zweckmäßigkeit erproben.
§ 13 Abs. 1 SächsStatGErhebungsvordrucke
Sind Erhebungsvordrucke durch den zu Befragenden auszufüllen, so werden die Antworten auf den Erhebungsvordrucken in der vorgegebenen Form erteilt.