§ 85a Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Die Satzung kann durch den Vorstand oder ein anderes durch die Satzung dazu bestimmtes Stiftungsorgan geändert werden. Die Satzungsänderung bedarf der…
§ 85 Abs. 3 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Durch Satzungsänderung können Bestimmungen der Satzung, die nicht unter Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 fallen, geändert werden, wenn dies der Erfüllung des…
§ 8 ContStifGGesetz über die Conterganstiftung
Der Stiftungsrat kann die Satzung der Stiftung mit Genehmigung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem…
§ 21 Abs. 3 StiftBTGGesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen
Maßnahmen nach Absatz 1 werden von den zur Verwaltung der Stiftung berufenen Organen getroffen. Die Maßnahmen bedürfen der Genehmigung der Stiftungsbehörde.