Art. 1 Nr. 7 Buchst. a SN-12016Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Durchführungsverordnung zur SächsBO
Nach der Angabe „Gesetz über den einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen (SächsEAG) vom 13. August 2009 (SächsGVBl. S. 446),“ wird die Angabe…
Art. 32 Nr. 3 SN-14135Sächsische Dienstrechtsneuordnungsverordnung
In § 1 Abs. 3 und 4, §§ 3, 5 Abs. 2 Satz 3 sowie § 26 Abs. 2 werden jeweils die Wörter „und Arbeit“ durch ein Komma und die Wörter „Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
Art. 2 Abs. 2 SN-18085Sächsisches Verwaltungskostenrechtsneuordnungsgesetz
§ 3 des Gesetzes über den Einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen vom 13. August 2009 (SächsGVBl. S. 446), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes…
Art. 31 Nr. 3 SN-14135Sächsische Dienstrechtsneuordnungsverordnung
In § 1 Abs. 3 und 4, §§ 3, 5 Abs. 2 Satz 3 sowie § 28 Abs. 2 werden jeweils die Wörter „und Arbeit“ durch ein Komma und die Wörter „Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
Art. 1 Abs. 3 Satz 2 Nr. 11 Buchst. b SächsStOGÄnderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes
In Absatz 5 Nr. 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit“ durch die Wörter „Wirtschaft, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.