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Das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338) wird wie folgt geändert:
§ 7 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
In Satz 2 wird das Wort „zuständige“ gestrichen und nach dem Wort „Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ eingefügt.
In Satz 3 wird das Wort „zuständige“ gestrichen und nach dem Wort „Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ eingefügt.
In § 10 Abs. 3 wird das Wort „Dresden“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
In § 11 Abs. 3 Satz 2 wird das Wort „Dresden“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
In § 7 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 und § 13 Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG)…
In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „(SächsSFG)“ gestrichen und die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S.…
der §§ 3 bis 9 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zuletzt durch das Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S.…
Das Sächsische Ladenöffnungsgesetz vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 658)…
im Übrigen das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit.“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.