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In Absatz 2 des Gesetzes zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 24. Januar 2007 (SächsGVBl. S. 17), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 146) geändert worden ist, wird das Wort „Dresden“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
In Absatz 2 des Gesetzes zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 24. Januar 2007 (SächsGVBl. S. 17) werden die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die…
Das Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 24. Januar 2007 (SächsGVBl. S. 17), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. Januar 2012…
In Absatz 1 wird die Angabe „zuletzt geändert durch den Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 11. September 1996 (SächsGVBl. S. 506)“ durch die Angabe…
Das Sächsische Gesetz zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 19. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 457), zuletzt…
In § 1a Abs. 4 Satz 1 werden die Worte „auf Sachsen oder auf Sachsen und“ durch die Worte „auf Sachsen oder darüber hinaus auf“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.