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Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 395), wird wie folgt geändert:
In § 14 Abs. 5 Satz 5 werden die Wörter „sind die Landesdirektionen“ durch die Wörter „ist die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
§ 18 wird wie folgt geändert:
In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Absatz 5 werden die Wörter „den Landesdirektionen“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In § 20 Satz 4 wird nach dem Wort „Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ eingefügt.
Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom…
In dem neuen Satz 3 wird die Angabe „§ 8 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen (Gesetz über…
In § 4 Abs. 3 werden nach dem Wort „Familie“ die Worte „im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Kultus“ eingefügt.
In der Überschrift werden nach dem Wort „Kultus“ die Wörter „und Sport“ eingefügt.
Das Staatsministerium für Kultus kann den Wortlaut des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.