Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Absatz 2 des Gesetzes zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 24. Januar 2007 (SächsGVBl. S. 17) werden die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion“ ersetzt.
In Absatz 2 des Gesetzes zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 24. Januar 2007 (SächsGVBl. S. 17), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. Januar 2008…
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Zuständige Behörde nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.…
§ 1 des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 19. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 457), zuletzt…
In Absatz 1 wird die Angabe „zuletzt geändert durch den Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 11. September 1996 (SächsGVBl. S. 506)“ durch die Angabe…
Das Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 24. Januar 2007 (SächsGVBl. S. 17), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. Januar 2012…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.