§ 15 SächsStrVRGSächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr erfüllt alle Aufgaben, die die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung den höheren Verwaltungsbehörden zuweist. Darüber…
§ 22 Abs. 1 SächsStrVRGSächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für
§ 18 Abs. 1 SächsStrVRGSächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist, sofern nichts anderes bestimmt ist, zuständig für
§ 16 SächsStrVRGSächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist zuständige oberste Landesbehörde im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der…
§ 12 SächsStrVRGSächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Ausführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes vom 14.…