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Für Joint-Programme mit europäischen Kooperationspartnern finden die Regelungen in § 11 Absatz 1 und 2, § 12 Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 und 5 sowie § 14 entsprechend Anwendung. Im Übrigen finden die Regelungen des Teils 3 keine Anwendung. Daneben gilt:
Die Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren sind der Niveaustufe und der Fachdisziplin, in der der Studiengang angesiedelt ist, angemessen.
Es kann nachgewiesen werden, dass mit dem Studiengang die angestrebten Lernergebnisse erreicht werden.
Soweit einschlägig, sind die Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, L 271 vom 16.10.2007, S. 18, L 93 vom 4.4.2008, S. 28, L 33 vom 3.2.2009, S. 49, L 305 vom 24.10.2014, S. 115), die zuletzt durch den Delegierten Beschluss (EU) 2020/548 (ABl. L 131 vom 24.4.2020, S. 1) geändert worden ist, zu berücksichtigen.
Bei der Betreuung der Studierenden, der Gestaltung des Studiengangs sowie den angewendeten Lehr- und Lernformen sind die Vielfalt der Studierenden und ihrer Bedürfnisse zu respektieren sowie die spezifischen Anforderungen mobiler Studierender zu berücksichtigen.
Für Joint-Programme mit außereuropäischen Kooperationspartnern findet auf Antrag einer inländischen Hochschule Absatz 1 entsprechende Anwendung, wenn sich die außereuropäischen Kooperationspartner in der Kooperationsvereinbarung zu einer Akkreditierung unter Anwendung der in Absatz 1, § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 33 Absatz 1 geregelten Kriterien und Verfahrensregeln verpflichten.
das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule hat die Umsetzung der vorstehenden und der in § 17 genannten Maßgaben zu gewährleisten.
Das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule gewährleistet die Umsetzung der vorstehenden und der in § 17 genannten Maßgaben.
Auf diese Studiengänge werden die §§ 10, 16 und 33 angewendet. Die Umsetzung der Kriterien von Satz 1 Nummer 1 bis 5 wird geprüft.
Ein Joint Programme ist ein gestufter Studiengang, der von einer inländischen Hochschule gemeinsam mit einer oder mehreren Hochschulen ausländischer Staaten aus…
„Joint-Programme (Joint Programmes) sind gestufte Studiengänge mehrerer Hochschulen, die zu gemeinsamen Abschlüssen (Joint Degree) oder Doppel- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.