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Die Entscheidung des Akkreditierungsrats und der Akkreditierungsbericht werden vom Akkreditierungsrat auf seiner Internetseite veröffentlicht. Bei der Veröffentlichung dürfen personenbezogene Daten nicht offenbart werden, es sei denn, die betroffene Person hat eingewilligt oder die Einholung der Einwilligung der betroffenen Person ist nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich und es ist offensichtlich, dass die Offenbarung im Interesse der betroffenen Person liegt.
Die Entscheidung des Akkreditierungsrates und der Akkreditierungsbericht werden vom Akkreditierungsrat auf seiner Internetseite veröffentlicht. Bei der…
Die Entscheidung des Akkreditierungsrates und der Akkreditierungsbericht werden vom Akkreditierungsrat auf seiner Internetseite veröffentlicht. Bei der…
Die zuständige Behörde veröffentlicht auf ihrer Internetseite das Register nach Absatz 1. Personenbezogene Daten werden nur veröffentlicht, wenn eine…
Die Hochschule hat die Bewertung der Studiengänge des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems unter Einschluss der Voten der externen Beteiligten sowie die…
Jede nationale Akkreditierungsstelle veröffentlicht regelmäßig Informationen über die Ergebnisse ihrer Beurteilung unter Gleichrangigen, über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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