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Die Entscheidung des Akkreditierungsrates und der Akkreditierungsbericht werden vom Akkreditierungsrat auf seiner Internetseite veröffentlicht. Bei der Veröffentlichung dürfen personenbezogene Daten nicht offenbart werden, es sei denn, die betroffene Person hat eingewilligt oder die Einholung der Einwilligung der betroffenen Person ist nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich und es ist offensichtlich, dass die Offenbarung im Interesse der betroffenen Person liegt.
Die zuständige Behörde veröffentlicht auf ihrer Internetseite das Register nach Absatz 1. Personenbezogene Daten werden nur veröffentlicht, wenn eine…
Die Entscheidung des Akkreditierungsrates und der Akkreditierungsbericht werden vom Akkreditierungsrat auf seiner Internetseite veröffentlicht. Bei der…
Eine Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, insbesondere in Form von Berichten, Personenprofilen und Forschungsportalen, bedarf der Einwilligung der…
Alle Evaluierungsberichte nach diesem Artikel werden vollumfänglich veröffentlicht, sofern nicht der Zugang zu den Informationen aufgrund ihres vertraulichen…
Zur Erfüllung der Informationspflichten erfolgt die Veröffentlichung der Berichte mit den Angaben gemäß Absatz 3 und der Informationen zu Forschungsergebnissen…
Der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung durch die Feststellung der Einhaltung der formalen Kriterien und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.