Art. 4 Abs. 4 SN-5350Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden
Von der Landesleistung nach Absatz 1 wird ein Betrag in Höhe von 1.600.000,00 Euro gegebenenfalls zuzüglich Progressionsanteils auf den Landesverband und auf…
Art. 1 Nr. 1 Buchst. b SN-20784Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden
Artikel 4 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Von der Landesleistung nach Absatz 1 wird ein Betrag in Höhe von 1.600.000,00 Euro gegebenenfalls zuzüglich…
Art. 7 Abs. 2 Nr. 15 SächsVwModGSächsisches Verwaltungsmodernisierungsgesetz
„(5) Für die Übertragung der in § 25 Abs. 5 beschriebenen Aufgabe gewährt der Freistaat Sachsen jährlich je Einwohner 0,00112 EUR den Landkreisen und 0,00053…
Art. 11 Nr. 2 SächsVwModGSächsisches Verwaltungsmodernisierungsgesetz
Nach Satz 2 wird folgender Satz angefügt: „Für die übertragene Aufgabe gewährt der Freistaat Sachsen den Landkreisen 0,01 EUR jährlich je Einwohner.“
§ 10 Abs. 1 SächsFlüAGSächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz
Der Freistaat Sachsen erstattet den Landkreisen und Kreisfreien Städten für die im Rahmen der Aufnahme und Unterbringung der in § 5 Nr. 1 bis 3, 5 und 7…