§ 1 SLSVVollzGGesetz Nr. 1807 zum Vollzug der Sicherungsverwahrung im Saarland (Saarländisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz - SLSVVollzG) Vom 15. Mai 2013
Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vollzug) in Justizvollzugsanstalten (Anstalten). Die §§ 2 bis 85 und 91 bis 104…
§ 1 Nr. 2 SächsJVollzSichGSächsisches Justizvollzugssicherheitsgesetz
der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
§ 130 StVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Für die Sicherungsverwahrung gelten die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 119 sowie 120 bis 126) entsprechend, soweit im folgenden…
§ 1 StVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung.
§ 66 Abs. 2 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
§ 12 Abs. 2 gilt entsprechend.