§ 2 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Er hat die Aufgabe, die…
§ 2 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Er erfüllt auch die Aufgabe, die…
§ 1 SVVollzG NRWGesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen
Der Vollzug der Sicherungsverwahrung dient dem Schutz der Allgemeinheit vor erheblichen Straftaten. Die Gefahren, die von den Untergebrachten für die…
§ 91 StVollzG NRWGesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen
Bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung dient der Vollzug der Freiheitsstrafe auch dem Ziel, die Gefahren, die von den Gefangenen für die…
§ 2 SLStVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe im Saarland (Saarländisches Strafvollzugsgesetz - SLStVollzG) Vom 24. April 2013*
1Im Vollzug sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). 2Der Vollzug dient auch…