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Die Untergebrachten erhalten Zimmer zur alleinigen Nutzung. Die Zimmer sind so zu gestalten, dass den Untergebrachten mindestens 20 Quadratmeter zum Wohnen und Schlafen einschließlich eines baulich abgetrennten Sanitärbereichs zur Verfügung stehen. Die Zimmer befinden sich regelmäßig im Bereich einer Wohngruppe.
Sofern für Untergebrachte eine Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht, können sie vorübergehend mit anderen gemeinsam untergebracht werden, wenn diese zustimmen und das Vollzugsziel nicht gefährdet wird. Darüber hinaus ist eine gemeinsame Unterbringung nur vorübergehend und aus zwingenden Gründen zulässig.
Die Untergebrachten dürfen sich außerhalb der Nachtruhe in den für sie vorgesehenen Unterbringungsbereichen der Anstalt einschließlich des Außenbereichs frei bewegen. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sind zulässig, wenn es die Sicherheit oder schwerwiegende Gründe der Ordnung in der Anstalt erfordern oder ein schädlicher Einfluss auf andere Untergebrachte zu befürchten ist.
Die Untergebrachten können sich außerhalb der Ruhezeiten für einen Zeitraum von mindestens acht Stunden täglich in den für sie vorgesehenen Bereichen einer…
Die Unterbringung erfolgt in den Unterbringungsräumen einzeln. Mit ihrer Zustimmung können Untergebrachte gemeinsam untergebracht werden. Ohne Zustimmung ist…
Die gemeinschaftliche Unterbringung kann eingeschränkt werden, soweit es zur Umsetzung einer verfahrenssichernden Anordnung oder zur Gewährleistung der…
Die Untergebrachten unterliegen den in diesem Gesetz vorgesehenen Beschränkungen ihrer Freiheit. Soweit das Gesetz eine besondere Regelung nicht enthält, dürfen…
Außerhalb der Nachtruhe dürfen sich die Untergebrachten in den für sie vorgesehenen Bereichen der Einrichtung mit Ausnahme des Außenbereichs frei bewegen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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