§ 9 Abs. 4 SN-17767Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz
Den Untergebrachten sind die Euro-Bargeldbeträge, die sie in die Einrichtung mitbringen und die sie während der Unterbringungszeit erhalten, gutzuschreiben. Sie…
§ 9 Abs. 2 AHaftVollzG NRWGesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen
Für die Untergebrachten werden Konten geführt. Für sie eingebrachte, eingezahlte oder überwiesene Geldbeträge sind als Eigengeld gutzuschreiben. Untergebrachte…
§ 58 Abs. 1 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Gelder der Gefangenen werden auf Hausgeld- und Eigengeldkonten in der Anstalt geführt.
§ 59a Abs. 3 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Geld in Fremdwährung wird zur Habe genommen.
§ 58 Abs. 1 SLStVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe im Saarland (Saarländisches Strafvollzugsgesetz - SLStVollzG) Vom 24. April 2013*
Gelder der Gefangenen werden auf Hausgeld- und Eigengeldkonten in der Anstalt geführt.