Art. 2 SN-12503Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über Folgeänderungen nach Auflösung des Bildungszentrums
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung und Prüfung für Tierärzte im Verwaltungsdienst des…
§ 30 Abs. 1 SHKGGesetz Nr. 1405 über die öffentliche Berufsvertretung, die Berufspflichten, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen, psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/ -psychotherapeutinnen, Tierärzte/Tierärztinnen und Apotheker/Apothekerinnen im Saarland (Saarländisches Heilberufekammergesetz - SHKG) Vom 11. März 1998 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2018
Die Weiterbildung nach § 18 Abs. 1 umfasst für Tierärzte/Tierärztinnen insbesondere die Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in Verhütung, Erkennung und…
Art. 50 SN-3548Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anpassung von Zuständigkeiten
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Ausbildung und Prüfung für den höheren…
§ 7 Abs. 1 Nr. 3 SächsAGLFGBSächsisches Ausführungsgesetz zu Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie Tabakerzeugnisgesetz
sich in der Weiterbildung zur Erreichung einer der in Nummer 1 genannten Anerkennungen als Fachtierärztin oder Fachtierarzt oder für den höheren…
§ 38 Abs. 1 Nr. 6 SächsHKaGSächsisches Heilberufekammergesetz
Öffentliches Veterinärwesen sowie