§ 1 Abs. 1 UVollzG NRWGesetz zur Regelung des Vollzuges der Untersuchungshaft in Nordrhein-Westfalen
Untersuchungsgefangene gelten als unschuldig und sind entsprechend zu behandeln, so dass nicht der Anschein entsteht, sie würden zur Verbüßung einer Strafe…
§ 4 Abs. 1 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
Die Untersuchungsgefangenen gelten als unschuldig. Sie sind so zu behandeln, dass der Anschein vermieden wird, sie würden zur Verbüßung einer Strafe…
§ 2 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
Der Vollzug der Untersuchungshaft hat die Aufgabe, durch sichere Unterbringung der Untersuchungsgefangenen die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu…
§ 2 Nr. 2 SächsJVollzDSGSächsisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz
an die Stelle der in den Buchstaben a und b bestimmten Zwecke tritt für den Vollzug der Untersuchungshaft der Zweck, durch die sichere Unterbringung der…
§ 42 SächsUHaftVollzGGrundsatz
Die Pflichten und Beschränkungen, die den Untersuchungsgefangenen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung in der Anstalt auferlegt werden, müssen in…