§ 95 Abs. 2 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Besichtigen Vertreterinnen und Vertreter der Aufsichtsbehörde die Anstalt, so ist zu gewährleisten, dass die Gefangenen sich in Angelegenheiten, die sie selbst…
§ 87 Abs. 2 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Besichtigen Vertreterinnen und Vertreter der Aufsichtsbehörde die Anstalt, so ist zu gewährleisten, dass die Gefangenen sich in Angelegenheiten, die sie selbst…
§ 65 Abs. 1 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
Die Untersuchungsgefangenen erhalten Gelegenheit, sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden in vollzuglichen Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, an…
Art. 2 Abs. 5 Satz 2 Nr. 39 SN-20702Gesetz zur Änderung der sächsischen Vollzugsgesetze
§ 65 Absatz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Untersuchungsgefangenen erhalten Gelegenheit, sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden in…
§ 41 UVollzG NRWGesetz zur Regelung des Vollzuges der Untersuchungshaft in Nordrhein-Westfalen
Die Untersuchungsgefangenen erhalten Gelegenheit, sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, an die…