§ 95 Abs. 2 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Besichtigen Vertreterinnen und Vertreter der Aufsichtsbehörde die Anstalt, so ist zu gewährleisten, dass die Gefangenen sich in Angelegenheiten, die sie selbst…
§ 65 Abs. 2 SächsUHaftVollzGSächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Besichtigen Vertreterinnen oder Vertreter der Aufsichtsbehörde die Anstalt, so ist zu gewährleisten, dass die Untersuchungsgefangenen sich in vollzuglichen…
§ 87 Abs. 2 SJStVollzGGesetz Nr. 1631 über den Vollzug der Jugendstrafe (Saarländisches Jugendstrafvollzugsgesetz - SJStVollzG) Vom 30. Oktober 2007
Besichtigen Vertreter der Aufsichtsbehörde die Anstalt, so ist zu gewährleisten, dass die Gefangenen sich in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, an diese…
§ 91 Abs. 2 SLStVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe im Saarland (Saarländisches Strafvollzugsgesetz - SLStVollzG) Vom 24. April 2013*
Besichtigen Vertreterinnen oder Vertreter der Aufsichtsbehörde die Anstalt, so ist zu gewährleisten, dass die Gefangenen sich in Angelegenheiten, die sie selbst…
§ 96 Abs. 2 SächsSVVollzGSächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Besichtigen Vertreter der Aufsichtsbehörde die Anstalt, so ist zu gewährleisten, dass die Untergebrachten sich in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, an…