§ 76 Abs. 1 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
Soweit es nach § 11 zur Umsetzung der Trennungsgrundsätze erforderlich ist, werden in der Anstalt gesonderte Abteilungen für den Vollzug der Untersuchungshaft…
§ 97 Abs. 3 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Haft- und Funktionsräume sind zweckentsprechend auszustatten.
Art. 3 Abs. 5 Nr. 40 SN-12800Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und des Strafarrests im Freistaat Sachsen sowie zur Änderung weiterer Gesetze
§ 76 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Haft- und Funktionsräume sind zweckentsprechend auszustatten.“
§ 93 Abs. 3 SLStVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe im Saarland (Saarländisches Strafvollzugsgesetz - SLStVollzG) Vom 24. April 2013*
Haft- und Funktionsräume sind zweckentsprechend auszustatten.
§ 89 Abs. 2 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Haft- und Funktionsräume sind zweckentsprechend auszustatten.