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Die notwendigen ortsüblichen Maklergebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung und einer Garage oder die entsprechenden Auslagen bis zu dieser Höhe für eine eigene Wohnung werden erstattet.
Die Auslagen für einen durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder des Berechtigten (§ 6 Absatz 3 Satz 2) werden bis zu 40 Prozent des im Zeitpunkt der Beendigung des Umzuges maßgebenden Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A 12 des Sächsischen Besoldungsgesetzes für jedes Kind erstattet.
Die Auslagen für einen Kochherd werden bis zu einem Betrag von 250 Euro erstattet, wenn seine Beschaffung beim Bezug der neuen Wohnung notwendig ist. Sofern die neue Wohnung eine Mietwohnung ist, werden unter den gleichen Voraussetzungen auch die Auslagen für Öfen oder andere Heizungseinrichtungen bis zu einem Betrag von 170 Euro für jedes Zimmer erstattet.
Gutachterkosten, Maklerkosten, ortsübliche Mietvertragsabschlussgebühren, Kosten für Garantieerklärungen und Bürgschaften sowie vergleichbare Kosten, die beim…
Die notwendigen ortsüblichen Maklergebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung und einer Garage oder die entsprechenden Auslagen bis zu dieser Höhe für eine…
An Stelle der Pauschvergütung nach § 9 Abs. 1 und 2 werden auf Antrag die nachgewiesenen sonstigen Umzugsauslagen in angemessenem Umfang erstattet. Dies gilt…
In den Fällen des § 11 Abs. 3 werden die nachgewiesenen notwendigen Auslagen bis zur Höhe der Pauschvergütung erstattet.
Wird von einer Änderung der Geräte oder dem Legen einer Leitung abgesehen, die notwendig gewesen wäre, um die schon in der bisherigen Wohnung benutzten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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