§ 19 Abs. 1 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
Für die Vernehmung von Zeugen/Zeuginnen und Sachverständigen gelten in den Fällen des § 9 Nr. 1 bis 3 die Vorschriften der Strafprozessordnung, in den übrigen…
§ 22 Abs. 1 VerfGHG NRWGesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen
Für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen gelten in dem Fall des § 12 Nr. 1 die Vorschriften der Strafprozeßordnung, in den übrigen Fällen die…
§ 28 Abs. 1 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht
Für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen gelten in den Fällen des § 13 Nummer 1, 2, 2a, 4 und 9 die Vorschriften der Strafprozeßordnung, in den…
§ 9 SächsWprGSächsisches Wahlprüfungsgesetz
Für die Befugnisse der oder des Vorsitzenden in der mündlichen Verhandlung, die Rechte und Pflichten der Zeuginnen, Zeugen und Sachverständigen sowie für…
Art. 2 Nr. 1 Buchst. d SN-20790Gesetz zur Änderung wahlprüfungsrechtlicher Vorschriften und des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Zeuginnen oder Zeugen und Sachverständige“.