§ 37 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
Der Verfassungsgerichtshof übersendet eine Ausfertigung des in vollständiger Form abgefassten Urteils dem Landtag und der Landesregierung. 2. Abschnitt…
§ 59 Abs. 4 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht
Eine Ausfertigung des Urteils mit Gründen ist dem Bundespräsidenten, dem Bundestag und der Bundesregierung zu übersenden.
§ 25 Abs. 3 ÄApPsyTäBerGerO SL 2004Berufsgerichtsordnung für die Angehörigen der Ärztekammer des Saarlandes, der Apothekerkammer des Saarlandes, der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes und der Tierärztekammer des Saarlandes Vom 27. Juli 2004
Je eine Ausfertigung ist dem Kammermitglied, dem Beistand nach § 7, der zuständigen Heilberufekammer und der Aufsichtsbehörde zuzustellen.
§ 22 Abs. 2 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
Alle Entscheidungen sind den Beteiligten zuzustellen sowie der Landesregierung und dem Landtag mitzuteilen.
§ 30 BVerfGGO 2015Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
Soweit die Entscheidung den Verfahrensbevollmächtigten eines Verfassungsorgans bekanntgegeben wird, ist sie gleichzeitig dem Verfassungsorgan unmittelbar zu…