§ 9 Abs. 3 SächsVermKatGSächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
Durch die topographische Landesaufnahme werden für das Gebiet des Freistaates Sachsen topographische Objekte und Geländeformen erfasst. Die Ergebnisse der…
§ 8 Abs. 1 SächsVermKatGSächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
Daten des amtlichen Vermessungswesens sind die amtlichen Geobasisdaten, der Nachweis der Grenzen des Freistaates Sachsen, die Daten der…
§ 11 Abs. 1 SächsVermKatGSächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
Vermessungsbehörden stellen Informationen des amtlichen Vermessungswesens bereit, indem sie Replikationen von Datensätzen oder Präsentationsausgaben aus den…
§ 2 Abs. 2 Nr. 3 SächsVermKatGSächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
die Vermessung, Abmarkung und Dokumentation der Daten der Grenzen des Freistaates Sachsen sowie die Bereitstellung von Informationen aus diesen Datenbeständen…
§ 10 Abs. 2 SächsVermKatGSächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
In den Bestandsdaten werden für das Gebiet des Freistaates Sachsen flächendeckend