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Zu den Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftskataster gehören
die Liegenschaftskarte, der Flurstücksnachweis, der Flurstücks- und Eigentumsnachweis, der Grundstücksnachweis und der Bestandsnachweis,
die Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile nach § 14 des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150, 3176), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1794) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, sowie
Darstellungen aus den Liegenschaftskatasterakten.
In der Liegenschaftskarte werden, in der Regel im Maßstab 1 : 1 000,
die Flurstücke mit ihrer Flurstücksnummer, ihren Grenzen, Abmarkungen und Lagebezeichnungen,
die Nutzungen und Gebäude,
die Grenzen von Gemarkungen und Gebietskörperschaften sowie
der Umfang der von öffentlich-rechtlichen Festlegungen und Verfahren sowie amtlichen Feststellungen betroffenen Gebiete
bildlich dargestellt.
Im Flurstücksnachweis werden die Flurstücke mit
ihren Ordnungsmerkmalen, Lagebezeichnungen und Flächengrößen,
den Nutzungen,
ihrer kommunalen Gebietszugehörigkeit,
den Angaben zu Buchungsart, Grundbuchamt, Grundbuchbezirk, Grundbuchblattnummer und der laufenden Nummer des Grundstücks im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts sowie
den Hinweisen auf öffentlich-rechtliche Festlegungen und Verfahren sowie auf amtliche Feststellungen
beschrieben. Flurstücks- und Eigentumsnachweis, Grundstücksnachweis sowie Bestandsnachweis enthalten darüber hinaus die Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens.
dargestellt und beschrieben.
Die Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die durch die Verordnung vom 31. Januar 2018…
Die Nutzung der Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftskataster ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt. Auf Antrag erteilt die Vermessungsbehörde, wenn…
Präsentationsausgaben Darstellungen in gedruckter Form oder als elektronische Dokumente.
Die Bestände nach Absatz 1 sind in den Diensträumen der Katasterbehörde oder der Gemeinde, in deren Gebiet sich die betroffenen Liegenschaften befinden, unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.