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In den vermessungstechnischen Unterlagen werden die Ergebnisse von Katastervermessungen und Abmarkungen sowie von vergleichbaren Amtshandlungen nachgewiesen.
Zu den sonstigen Unterlagen, die für die Flurstücksentwicklung von dauernder Bedeutung sind, gehören insbesondere
Fortführungsnachweise im Sinne des § 9 Absatz 1 und vergleichbare Nachweise einschließlich zugehöriger Karten,
frühere Buch- und Kartenwerke sowie
sonstige Unterlagen, die für den Nachweis der Flurstücksgrenzen geeignete Angaben enthalten.
Liegen der unteren Vermessungsbehörde Informationen über außerhalb ihrer Dienststelle aufbewahrte Liegenschaftskatasterakten vor, die für die Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen erforderlich sein können, erfasst sie die betreffenden Liegenschaftskatasterakten in digitalisierter Form. Die obere Vermessungsbehörde unterstützt die unteren Vermessungsbehörden bei der Vorbereitung und Durchführung der Erfassung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.