Art. 1 SN-4861Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Verordnung über Einrichtung, Organisation und Besetzung der Vergabekammern des Freistaates Sachsen
§ 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Einrichtung, Organisation und Besetzung der Vergabekammern des Freistaates Sachsen (SächsVgKVO) vom 23.…
§ 2 Abs. 6 SächsVgKVOVergabekammern
Die Vergabekammer gibt sich mit Genehmigung der Landesdirektion Sachsen eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese im Sächsischen Amtsblatt. Bestehen…
Art. 21 SN-12339Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung von Verordnungen zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
§ 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Einrichtung, Organisation und Besetzung der Vergabekammern des Freistaates Sachsen (SächsVgKVO) vom 23.…
§ 1 Abs. 1 SächsVergabeGSächsisches Vergabegesetz
Die Bestimmungen dieses Gesetz gelten für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung…