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§ 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Einrichtung, Organisation und Besetzung der Vergabekammern des Freistaates Sachsen (SächsVgKVO) vom 23. März 1999 (SächsGVBl. S. 214), die durch Verordnung vom 31. März 2004 (SächsGVBl. S. 135) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „dem Regierungspräsidium Leipzig“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Satz 2 werden die Wörter „beim Regierungspräsidium Leipzig“ durch die Wörter „bei der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Satz 4 werden die Wörter „dem Regierungspräsidium Leipzig“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Absatz 3 Satz 2 werden jeweils die Wörter „das Regierungspräsidium Leipzig“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Absatz 4 werden die Wörter „vom Regierungspräsidium Leipzig“ durch die Wörter „von der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Absatz 6 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums Leipzig“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
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