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Ist bei einer Vollstreckungshandlung in den Räumen des Vollstreckungsschuldners weder dieser noch eine zu seinem Haushalt oder Geschäftsbetrieb gehörende Person anwesend, so hat die oder der Vollstreckungsbedienstete eine erwachsene Person als Zeugin oder Zeugen zuzuziehen.
Wird bei einer Vollstreckungshandlung Widerstand geleistet oder ist bei einer in der Wohnung des Schuldners vorzunehmenden Vollstreckungshandlung weder der…
Wird bei einer Vollstreckung Widerstand geleistet oder ist bei einer Vollstreckungshandlung in der Wohnung des Pflichtigen weder dieser noch eine ihn…
Wird bei einer Vollstreckungshandlung Widerstand geleistet, oder ist bei einer Vollstreckungshandlung in der Wohnung des Schuldners weder der Schuldner noch…
Wird bei einer Vollstreckungshandlung Widerstand geleistet oder ist bei einer Vollstreckungshandlung in den Wohn- oder Geschäftsräumen des…
Im Wortlaut werden die Wörter „der Vollstreckungsbedienstete eine erwachsene Person als“ durch die Wörter „die oder der Vollstreckungsbedienstete eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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