Art. 2 Abs. 4 32024R1938VERORDNUNG (EU) 2024/1938 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG und 2004/23/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Abweichend von Absatz 1 des vorliegenden Artikels finden die Bestimmungen dieser Verordnung über die Veröffentlichung oder Übermittlung von Informationen,…
Art. 1 Abs. 5 32024R0903VERORDNUNG (EU) 2024/903 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2024 über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa)
Diese Verordnung führt nicht zur Bereitstellung von Informationen, deren Offenlegung den wesentlichen Interessen der Mitgliedstaaten im Bereich der öffentlichen…
§ 4 Abs. 3 BSIZertVVerordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Das Bundesamt sieht von der Veröffentlichung nach den Absätzen 1 und 2 ab, wenn durch die Veröffentlichung die öffentliche Sicherheit gefährdet würde. Das…
Art. 2 Abs. 8 32024R2847VERORDNUNG (EU) 2024/2847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen umfassen nicht die Bereitstellung von Informationen, deren Offenlegung wesentlichen Interessen der…
§ 30 Nr. 2 VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
besonders schutzbedürftig zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur maßgeblich sind,