§ 3 WaffGBundFreistVVerordnung über die Freistellung von Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fünfte Verordnung zum Waffengesetz vom 11. August 1976 (BGBl. I S. 2117), die…
Art. 3 Abs. 2 SN-12562Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Neuregelung jagdrechtlicher Vorschriften
Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und…
§ 6 SächsKMVOSächsische Kampfmittelverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2030 außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die…
Art. 1 SN-18876Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Waffengesetzdurchführungsverordnung
In § 4 Absatz 3 Satz 1 der Sächsischen Waffengesetzdurchführungsverordnung vom 30. August 2017 (SächsGVBl. S. 502), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 15.…