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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2030 außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Sächsische Kampfmittelverordnung vom 21. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 475) außer Kraft. Dresden, den 20. Januar 2020 Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller
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