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Der Kreiswahlvorschlag muss den Namen einer Bewerberin oder eines Bewerbers enthalten. Die Bewerberin oder der Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag genannt werden. Als Bewerberin oder Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung hierzu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von dem Vorstand des Landesverbandes oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, eigenhändig unterzeichnet sein. Kreiswahlvorschläge von Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind (§ 18 Absatz 2 Satz 2), müssen außerdem von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung der Unterstützungsunterschrift nachzuweisen.
Andere Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet sein. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, andere Kreiswahlvorschläge ein Kennwort enthalten.
Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von dem Vorstand des Landesverbandes oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächstniedrigen…
Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet…
Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher…
10Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterschreiben; neben…
Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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