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Kreiswahlvorschläge sind der Kreiswahlleiterin oder dem Kreiswahlleiter, Landeslisten der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter spätestens am 66. Tag vor der Wahl bis 18.00 Uhr schriftlich einzureichen.
Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter, Landeslisten dem Landeswahlleiter spätestens am neunundsechzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich…
Beim Kreiswahlleiter können bis zum neunundsechzigsten Tage vor der Wahl, 18 Uhr, Wahlvorschläge für die Wahl im Wahlkreis (Kreiswahlvorschläge) eingereicht…
Nachdem der Wahltag bestimmt ist, fordern die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter und die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter durch öffentliche…
Die Wahlvorschläge können bis zum 120. Tag vor dem Wahltag bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens am fünfunddreißigsten Tag vor dem Wahltag bei dem Wahlleiter eingereicht sein.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.