§ 32 Abs. 1 NRW-26519Gesetz über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeswahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. August 1993
Im Wahlkreis ist derjenige Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende…
§ 20 Abs. 2 SGleibWVVerordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen durch Soldatinnen der Bundeswehr
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Entsprechendes gilt für die Wahl der Stellvertreterinnen.
§ 12 Abs. 2 GleichstGWBV SLWahl- und Bestellungsverordnung nach dem Landesgleichstellungsgesetz (Landesgleichstellungsgesetzwahlbestellungsverordnung) Vom 29. Dezember 2016
Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Bei nur einer Bewerberin ist diese…
§ 92 Abs. 2 VwVfG NRWVerwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Gewählt ist, wer von den abgegebenen Stimmen die meisten erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Leiter der Wahl zu ziehende Los.
§ 6 Abs. 4 NRW-27537Verordnung über die Wahl der Mitglieder zu den Förderungsausschüssen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.